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VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 3 K 08.764 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausbildungsförderung; Grundsätzliche Beschränkung der Förderung auf eine berufsqualifizierende Ausbildung; Verwertbarkeit eines ausländischen Studienabschlusses in Deutschland; förderungsfähige Zweitausbildung; besondere Umstände des Einzelfalls (hier verneint)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 19.08.2008 - Au 3 K 08.764
- VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 3 K 08.764
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 19.02.2003 - 19 B 00.1688
Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 3 K 08.764
Dem kann auch die von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung geltend gemachte Erschwernis bzw. Unmöglichkeit, eine entsprechende Stelle auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu finden nicht entgegenstehen (vgl. BayVGH vom 19.02.2003, 19 B 00.1688, zit. nach Juris). - BVerwG, 10.04.2008 - 5 C 12.07
Andere Ausbildung; Ausbildungsabbruch, Verzicht auf die Nutzung eines im Ausland …
Auszug aus VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 3 K 08.764
Dies setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 10.04.2008, DVBl. 2008, 1058-1061), welcher sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof anschließt (vgl. BayVGH vom 08.09.2008, DÖV 2009, 131), jedoch voraus, dass der Förderungsbewerber, der im Ausland einen dort berufsqualifizierenden Abschluss erworben hat, sich bei offener Möglichkeit einer Ausbildung im Inland für eine solche im Ausland entschieden hat.
- VG Gelsenkirchen, 09.11.2016 - 15 K 400/15
Ausländischer Studienabschluss; Ehegatte; teleologische Reduktion
vgl. zu einem ähnlichen Fall VG Augsburg, Urteil vom 19. Mai 2009 - Au 3 K 08.764 -, juris.